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Liste der Opfer rechter Gewalt
Seit der Einheit 94 Tote.
Das sind deutlich mehr Opfer als offiziell bekannt gegeben wurden.
Das Innenministerium räumt "Defizite" bei der Erfassung von Angriffen ein.
[ 1990-1991 ]
[ 1992-1993 ]
[ 1994-1995 ]
[ 1996-1997 ]
[ 1998-1999 ]
[ 2000-2002 ]
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1990
Der Pole Andrzej Fratczak wird am Abend des 7. Oktober 1990 vor einer Diskothek in
Lübbenau (Brandenburg) bei einem Angriff von drei jungen Deutschen verprügelt und
durch einen Messerstich tödlich verletzt. Polizei und Staatsanwaltschaft können
jedoch nicht ermitteln, welcher der drei Schläger für den Tod des Polen verantwortlich
ist. Als Motiv für den Angriff kann das Bezirksgericht Cottbus in seinem Urteil nur
feststellen, einer der Angeklagten habe mit dem Polen und zwei seiner Landsleute
"zumindest eine verbale Auseinandersetzung" anfangen wollen. Die drei Deutschen
werden zu Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und dreidreiviertel Jahren verurteilt.
In das Strafmaß einbezogen werden weitere Taten, darunter im Falle von zwei Angeklagten
die Anstiftung und Beteiligung an einem Massenangriff auf das Asylbewerberheim von
Lübbenau im September 1992.
Der Angolaner Amadeu Antonio Kiowa wird in der Nacht zum 25. November 1990 in Eberswalde
(Brandenburg) zu Tode geprügelt. Ungefähr 60 Rechtsextremisten fallen mit Knüppeln und
Messern über Afrikaner vor einem Gasthof her. Während mehrere teils schwer verletzt
flüchten können, erwacht der 28-jährige Antonio nicht mehr aus dem Koma und stirbt elf
Tage später. Die drei Haupttäter, zur Tatzeit zwischen 17 und 19 Jahren alt, werden 1992
vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu
je vier Jahren Jugendstrafe verurteilt, ein Mittäter (18) erhält zwei Jahre auf Bewährung.
Wer Antonio den tödlichen Tritt ins rechte Auge zufügte, war nicht nachzuweisen.
Dieser Fall wird von der CDU/FDP-Bundesregierung 1993 in der Antwort auf eine kleine
Anfrage von PDS-Bundestagsabgeordneten genannt. Auch die Regierung Schröder erwähnt den
Fall 1999 in ihrer Antwort auf eine weitere PDS-Anfrage.
Drei Skinheads schlagen in der Nacht zum 11. Dezember 1990 in einer Wohnung in
Berlin-Lichtenberg derart brutal auf den 24-jährigen Klaus-Dieter R. ein, dass dieser
sich in Panik aus einem Zimmerfenster zehn Stockwerke tief in den Tod stürzt. Die Täter
wollten den Mann zur Herausgabe von 8000 Mark zwingen, die er angeblich zwei Bekannten
schuldete. Diese hatten einen wegen seiner Brutalität bekannten Skinheads als
Geldeintreiber engagiert. Zwei Schläger waren vorbestraft, einer auch wegen rechtsextremer
Propagandadelikte. Das Landgericht Berlin verurteilt zwei Täter zu je vier Jahren Haft,
der dritte erhält drei Jahre.
Der 17 Jahre alte Kurde Nihad Yusufoglu wird am 28. Dezember 1990 in der Kleinstadt
Hachenburg (Rheinland-Pfalz) von einem gleich alten Skinhead durch einen gezielten
Messerstich ins Herz getötet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz gehörte der
Täter zum Umfeld der rechtsextremen Gruppierung "Taunusfront". Das Landgericht Koblenz
verurteilt den Messerstecher wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren.
Nach Ansicht der Strafkammer ist bei dem Skinhead "ein gewisser ausländerfeindlicher und
rassistischer, möglicherweise auch rechtsextremistischer Hintergrund" zu erkennen,
doch sei dem Täter nicht nachzuweisen, dass er zum "Zeitpunkt des Messerstichs rassistische
Motive verinnerlicht" hatte.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Ein angetrunkener jugendlicher Skinhead schlägt in der Silvesternacht 1990 in Flensburg
einen 31 Jahre alten Obdachlosen zusammen und tritt auf den Wehrlosen danach noch mit
seinen Stiefeln ein. Sechs Tage später stirbt der Schwerverletzte an den Folgen der
Misshandlung. Weil das Opfer entgegen dem Rat der Ärzte vorzeitig das Krankenhaus
verlassen hat, wird der inzwischen 21 Jahre alte Täter am 20. April 1993 vom Landgericht
Flensburg lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten
Gefängnis verurteilt, wobei das Urteil zusätzlich mehrere kleinere Diebstahldelikte und
Raub berücksichtigt.
Der 21-jährige Bundeswehrsoldat Alexander Selchow wird in der Silvesternacht 1990 in
Rosdorf (Niedersachsen) von zwei 18-jährigen Skinheads niedergestochen, die beide der
rechtsextremistischen FAP (Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei) angehören. Alexander
Selchow stirbt an den Folgen mehrerer Messerstiche. Das Landgericht Göttingen verurteilt
den Messerstecher wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren
Jugendstrafe; sein Kumpan kommt mit vier Wochen Arrest davon.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
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1991
Der 28-jährige Mosambikaner Jorge Gomondai stürzt am 31. März 1991 in Dresden aus einer
fahrenden Straßenbahn und zieht sich tödliche Kopfverletzungen zu. Vor Gericht kann nicht
geklärt werden, ob der Schlachthofarbeiter von Skinheads aus der Straßenbahn gestoßen
wurde oder aus Angst vor der aggressiven Meute aus der Tür sprang. Das Landgericht
Dresden verurteilt einen der Beteiligten am 29. Oktober 1993 wegen fahrlässiger Tötung
zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung. Zwei andere Angeklagte
erhalten Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Der 23-jährige Matthias Knabe wird am 8. Mai 1991 bei Gifhorn (Niedersachsen) von fünfzehn
Skinheads angegriffen. Anschließend treiben sie den Punk zur Bundesstraße 4. Dort wird er
von einem Auto angefahren und erleidet schwere Hirnverletzungen, an denen er am 4. März
1992 stirbt. Das Landgericht Hildesheim verurteilt im November 1992 den 18jährigen
Christian B. wegen Beteiligung an einer Schlägerei und fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren
Haft. Das Gericht geht davon aus, Matthias Knabe sei vor das Auto gelaufen. Augenzeugen
haben aber angegeben, er sei von den Skinheads auf die Straße gestoßen worden.
Am 4. Juni 1991 wird der 39-jährige Obdachlose Helmut Leja in Kästorf (Niedersachsen) von
einem 17-jährigen Jugendlichen in einem Waldstück erstochen. Der Angreifer gehört laut
Innenministerium der örtlichen Skinheadszene an und bezeichnet Leja als "Abschaum".
Am 23. Dezember 1991 verurteilt die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim den
17-Jährigen zu einer sechsjährigen Jugendstrafe wegen Totschlags. Einen rechten
Hintergrund kann die Kammer nicht erkennen.
Der Angolaner Agostinho Comboio wird in der Nacht zum 16. Juni 1991 in Friedrichshafen
(Baden-Württemberg) von einem Rechtsextremisten verprügelt und erstochen. Der Täter wird
laut Landgericht Ravensburg nach dem Verbrechen in der rechten Szene als
"Held von Friedrichshafen" gefeiert. Das Gericht verurteilt den Neonazi wegen Totschlags
zu fünf Jahren Haft.
Dieser Fall wird 1993 von der Bundesregierung genannt, 1999 nicht.
Der 27-jährige Samuel Kofi Yeboah aus Ghana verbrennt in der Nacht zum 19. September
1991 in einem Asylbewerberheim in Saarlouis. Unbekannte hatten nachts gegen 3.30 Uhr
einen Brandsatz in die Unterkunft geschleudert. Zwei weitere Flüchtlinge aus Nigeria
werden verletzt. Der Brandanschlag ist neun Jahre nach der Tat noch nicht aufgeklärt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Der 30 Jahre alte Gerd Himmstädt stirbt am 3. Dezember 1991 an einer Hirnblutung. Sieben
Jugendliche hatten den 30-Jährigen drei Tage zuvor in Hohenselchow (Brandenburg) mit
Baseball-Schlägern verprügelt. Das Opfer galt den Rechten als "Automaten-Knacker". Die
Täter gehören nach eigenen Angaben "dem harten Kern der rechten Szene an". Das Landgericht
Frankfurt (Oder) verurteilt am 27. Oktober 1992 den Haupttäter Sven B. wegen Totschlags
zu siebeneinhalb Jahren Haft. Die anderen erhalten Bewährungsstrafen zwischen sechs
Monaten und einem Jahr und vier Monaten.
Der 29-jährige Timo Kählke wird am 12. Dezember 1991 in Meuro (Brandenburg) bei einem
Überfall erschossen. Sowohl der 20 Jahre alte Mörder wie auch die drei Mittäter im Alter
zwischen 20 und 29 Jahren gehören zur Wehrsportgruppe "I. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg".
Die Neonazis wollten Kählkes Auto rauben, weil sie das Fahrzeug für den geplanten Überfall
auf ein Spielcasino brauchten. Als Kählke sich wehrt, wird er umgebracht. Das Landgericht
Cottbus verurteilt den Haupttäter wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe. Die Mittäter
erhalten Freiheitsstrafen zwischen drei und 15 Jahren.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 nicht genannt,
aber von der rot-grünen Regierung 1999.
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