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Liste der Opfer rechter Gewalt
Seit der Einheit 94 Tote.
Das sind deutlich mehr Opfer als offiziell bekannt gegeben wurden.
Das Innenministerium räumt "Defizite" bei der Erfassung von Angriffen ein.
[ 1990-1991 ]
[ 1992-1993 ]
[ 1994-1995 ]
[ 1996-1997 ]
[ 1998-1999 ]
[ 2000-2002 ]
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1992
Eine dreiköpfige Familie aus Sri Lanka stirbt am 31. Januar 1992 in ihrer brennenden
Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim/Bergstraße. Im Herbst 1992 werden drei Jugendliche
festgenommen, die den Brandanschlag gestehen. 1994 werden sie wegen besonders schwerer
Brandstiftung vom Landgericht Darmstadt zu viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren Haft
verurteilt. Das Gericht sieht keinen fremdenfeindlichen Hintergrund.
Der Rumäne Dragomir Christinel wird am 15. März 1992 in einem Asylbewerberheim bei einem
Angriff einer 25-köpfigen Gruppe deutscher Jugendlicher in Saal (bei Rostock) zu Tode
geprügelt. Der 18-jährige Asylbewerber stirbt an Hirnblutungen. Der Überfall auf das
Heim war ein Racheakt für eine Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Rumänen am
Vorabend. Im Juni 1992 verurteilt das Bezirksgericht Rostock einen 18-jährigen wegen
Körperverletzung mit Todesfolge und schwerem Landfriedensbruch zu einer Jugendstrafe
von zweieinhalb Jahren. Zwei weitere Angreifer erhalten Bewährungsstrafen.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Der 53-jährige Seemann Gustav Schneeclaus wird am 18. März 1992 in Buxtehude von Skinheads
so schwer misshandelt, dass er an den Folgen der Verletzungen stirbt. Zuvor hat Schneeclaus
Hitler als "großen Verbrecher" bezeichnet. Das Landgericht Stade verurteilt die beiden
Täter Stefan S. (19) und Stephan K. (26) im September desselben Jahres zu Haftstrafen
von sechs und achteinhalb Jahren.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Der 31-jährige Obdachlose Ingo Finnern wird am 19. März 1992 von einem Skinhead in das
Becken des Flensburger Hafens gestoßen und ertrinkt. Finnern hatte sich seinem späteren
Mörder als Sinti zu erkennen gegeben, nachdem dieser "Ausländer raus" gerufen hatte. Das
Landgericht Flensburg verurteilt den 21-jährigen Skinhead Sascha D. zu fünf Jahren
Jugendhaft, will aber keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Streit, den
fremdenfeindlichen Ansichten des Täters und der Tat erkennen.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Bei einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Hörstel (Nordrhein-Westfalen)
kommt der dort untergebrachte Erich Bosse ums Leben. Bis heute ist kein Täter ermittelt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Der 29-jährige Vietnamese Nguyen Van Tu stirbt am 24. April 1992 in Berlin durch einen
Messerstich in die Lunge. Der 21-jährige Täter gibt an, der rechtsextremen DVU nahe zu
stehen. Er wird am 8. Oktober 1992 vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung mit
Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Als Tatmotiv stellt das Gericht
Selbstjustiz vor dem Hintergrund fremdenfeindlicher Ressentiments fest.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Der 23-Jährige Thorsten Lamprecht wird am 9. Mai 1992 bei einem Überfall von etwa 60
Skinheads auf eine Punk-Fete in dem Magdeburger Lokal "Elbterrassen" mit einem
Baseballschläger getötet. Wer den Punk erschlagen hat, kann nicht ermittelt werden.
Vier Prozesse werden gegen 18 Mittäter angestrengt. Einer der Haupttäter, ein 24 Jahre
alter Mann aus Wolfsburg, wird im Februar 1995 vom Magdeburger Landgericht zu vier
Jahren Haft verurteilt, wegen Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Der Obdachlose Emil Wendtland wird am 1. Juli 1992 im Rosengarten in Neuruppin erstochen.
Drei Skinheads verabredeten sich zum "Penner klatschen" und stießen auf den 50-jährigen.
Nachdem sie ihn zusammengeschlagen haben, sticht einer der Angreifer mit einem Messer auf
den Wehrlosen ein. Im Oktober 1993 verurteilt das Landgericht Potsdam den 20-jährigen
Haupttäter Mirko H. wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe. Das Gericht stellt
fest, H. habe sein Opfer für "einen Menschen zweiter Klasse gehalten". Ein Mittäter wird
wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Der 56-jährige Kosovo-Albaner Sadri Berisha wird am 8. Juli 1992 mit einem Baseballschläger
erschlagen, als sieben Skinheads seine Unterkunft in Ostfildern-Kemnat bei Stuttgart
stürmen. Das Motiv der Täter, die sich vorher Hitler-Reden vom Band angehört haben,
lautet: "Polacken klatschen". Lebenslange Haft bekommt Thomas W. (25), der den tödlichen
Schlag ausgeführt hat. Die sechs anderen Skinheads werden zu Freiheitsstrafen zwischen
sechs Monaten auf Bewährung und neun Jahren verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Der 49-jährige Obdachlose Dieter Klaus Klein wird in der Nacht zum 1. August 1992 im Park
von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von zwei Skinheads zusammengetreten und danach mit einem
Kampfmesser niedergestochen. Der Obdachlose, der auf einer Brunnenmauer schlief, war vom
Lärm der Skinheads, die auch "Sieg Heil" riefen, aufgewacht und hatte sich den Krach
verbeten. Die 17-jährigen Täter Patrick B. und Stefan H. werden 1993 zu Haftstrafen von
acht Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Der Pole Ireneusz Szyderski stirbt am 3. August 1992 nach einem Besuch in einem Discozelt
in Stotternheim/Thüringen. Als der 24jährige Erntehelfer mit Freunden das Gelände über
einen Zaun verlassen will, treten und schlagen drei Ordner, die laut Staatsanwaltschaft
Erfurt der Skinheadszene angehören, auf ihn ein. Nach der Obduktion sagt die
Staatsanwaltschaft, "massive Schläge auf Kopf und Rücken hätten zum Tod geführt".
Im Prozess will der medizinische Sachverständige allerdings nicht ausschließen,
"dass die starke Alkoholisierung des Polen Schuld an dessen Tod sei". Das Landgericht
Erfurt kann nicht klären, wer die Tritte und Schläge ausgeführt hat und verurteilt den
24-jährigen Rene K. im November 1993 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung
mit Todesfolge. Ein 23-Jähriger und ein 25-Jähriger werden zu Geldstrafen von 760 Mark
beziehungsweise 600 Mark verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Der 35-jährige Obdachlose Frank Bönisch stirbt am 24. August 1992 auf dem Zentralplatz in
Koblenz, als der damals 23-jährige Skinhead Andy Johann H. (Szenename: "Der deutsche Andy")
das ganze Magazin einer großkalibrigen "Smith & Wesson" auf eine Gruppe von Punks,
Obdachlosen und Drogenabhängigen abfeuert. H., der zur "Deutschen Front Coblenz (DFC)"
gerechnet wird, erhält zehn Monate nach der Tat vom Landgericht Koblenz wegen Mordes und
siebenfachen Mordversuchs eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Der 58-jährige Obdachlose Günter Schwannecke wird am 29. August 1992 nachts auf einer
Parkbank in Berlin-Charlottenburg von einem Ku-Klux-Klan-Anhänger zusammengeschlagen.
Der 22-jährige Skinhead hatte mit einem Freund zuvor Ausländer bedroht und dann nach
einem kurzen Wortwechsel mit seinem Baseballschläger auf den betrunkenen Schwannecke
und einen weiteren Obdachlosen eingeschlagen. Der Täter wollte laut Berliner Landgericht
"seine Aggressionen abreagieren". Günter Schwannecke stirbt am 5. September 1992 an einem
Schädelbruch. Am 23. Februar 1993 verurteilt das Landgericht Berlin Norman Z. wegen
Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Bei einem Überfall von Neonazis auf ein Lokal in Geierswalde (Sachsen) in der Nacht zum
11. Oktober 1992 wird die Aushilfskellnerin Waldtraud Scheffler so schwer verletzt, dass
sie 13 Tage später stirbt. Scheffler hatte versucht, auf die mit "Sieg Heil"-Rufen
eindringenden Skinheads einzureden. Doch ein Neonazi schlug ihr mit voller Wucht eine
Holzlatte auf den Kopf. Das Jugendschöffengericht Bautzen verurteilt den Täter zu
viereinhalb Jahren Jugendstrafe.
Der 52-jähriger Obdachlose Rolf Schulze wird am 7. November 1992 bei Lehnin (Brandenburg)
von zwei Skinheads getreten, mit Fäusten traktiert, mit einer Propangasflasche geschlagen
und mehrmals im Kölpinsee untergetaucht. Später übergießen die Täter die Leiche mit Benzin
und zünden sie an. Vor dem Bezirksgericht Potsdam bekennen sich die Angeklagten zu den
verbotenen rechtsextremen Organisationen "Nationale Offensive" und "Nationalistische Front".
Die Neonazis, 17 und 18 Jahre, erhalten im Juli 1993 Jugendstrafen von neun und sieben
Jahren.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht.
Der 53 Jahre alte Metzger Karl-Hans Rohn wird am 13. November 1992 in Wuppertal
(Nordrhein-Westfalen) von zwei Rechtsextremisten geschlagen, angezündet und erstickt.
Rohn hat sich in einem Lokal als Jude ausgegeben, woraufhin der Wirt mit Worten wie
"du kommst nach Auschwitz" und "Juden müssen brennen" die Skinheads zu der Gewalttat
animiert. Das Landgericht Wuppertal verurteilt die beiden Schläger wegen Mordes zu 14
beziehungsweise acht Jahren Haft. Der Wirt erhält zehn Jahre.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Der 27-Jährige Hausbesetzer Silvio Meier verblutet am 21. November 1992 in Berlin.
Der 17-jährige Sandro S. hat mit einem Messer auf Meier und seine Begleiter eingestochen.
Silvio Meier hatte zuvor einen Aufnäher "Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein" beanstandet.
Die Täter rufen: "Jetzt haben wir es euch gezeigt, ihr linken Säue". Die Jugendstrafkammer
des Kriminalgerichts Berlin-Moabit verurteilt Sandro S. am 2. Oktober 1993 in einem
Jugendstrafverfahren wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Die Mitangeklagten, der 18-jährige Sven M. und der 17-jährige Alexander B., erhalten
Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren beziehungsweise 8 Monaten auf Bewährung.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Die Türkinnen Bahide Arslan (51), Ayse Yilmaz (14) und Yeliz Arslan (10) sterben am 22.
November 1992 in Mölln bei einem Brandanschlag auf das Haus, in dem sie leben. Das
Oberlandesgericht Schleswig spricht den 25-jährigen Rechtsextremisten Michael Peters und
seinen 19 Jahre alten Kumpan Lars Christiansen am 8. Dezember 1993 des dreifachen Mordes
in Tateinheit mit versuchtem Mord an sieben Menschen für schuldig. Peters erhält eine
lebenslängliche Haftstrafe. Christiansen wird zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 und 1999 genannt.
Der 51 Jahre alte Hans-Jochen Lommatsch wird am 18. Dezember 1992 in Oranienburg erschlagen.
Der Baumaschinist wollte vor dem Schlafengehen nach seinem neuen Auto gucken. Auf dem
Parkplatz trifft er auf zwei Skinheads aus der rechten Szene, die ihn "grundlos" angreifen,
wie das Bezirksgericht Potsdam feststellt. Es hätte "jeden anderen treffen können", sagt
der 26-jährige Jens Sch. auf die Frage nach seinem Motiv. Der mehrfach Vorbestrafte hat
sein Opfer mit Faustschlägen und Tritten getötet. Das Bezirksgericht Potsdam verurteilt
Sch. im Oktober 1993 zu acht Jahren Haft wegen Totschlags.
Der Türke Sahin Calisir stirbt am frühen Morgen des 27. Dezember 1992 auf der
Autobahn 57 bei Meerbusch (Nordrhein-Westfalen). Sein Wagen ist zuvor von Klaus E.,
einem polizeibekannten rechten Hooligan aus Solingen, verfolgt und gerammt worden.
Der 20-jährige Calisir und zwei türkische Begleiter flüchten aus Angst auf die Straße.
Sahin Calisir wird von einem Auto erfasst. Das Schöffengericht Neuss kann kein
ausländerfeindliches Motiv für die Verfolgungsjagd erkennen. Es verurteilt den 23-jährigen
Klaus E. im Oktober 1993 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger
Straßenverkehrsgefährdung zu 15 Monaten Haft. Aus dem Gefängnis schreibt Klaus E.
über den Toten: "Das mit dem Herumlaufen hat sich für ihn erledigt." Der Beifahrer
von E. war als Ordner für die rechtsextreme "Deutsche Liga für Volk und Heimat" tätig.
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1993
Am 18. Januar 1993 geraten fünf Jugendliche im thüringischen Arnstadt mit dem Parkwächter
Karl Sidon in Streit. Die der "Babyskin-Szene" zugehörigen Jugendlichen verprügeln den
45-Jährigen, mit dem sie mehrfach Auseinandersetzungen gehabt hatten. Anschließend
schleifen sie ihr regloses Opfer auf die viel befahrene Bahnhofstraße. Mehrere Autos
überrollen den Mann. Im Krankenhaus erliegt er seinen Verletzungen. Zwei der Jugendlichen,
15 und 16 Jahre alt, verurteilt das Erfurter Bezirksgericht im August 1993 zu drei Jahren
und neun Monaten Haft.
Der 22jährige Mike Zerna wird bei einem Überfall von rechten Skinheads auf linke
Jugendliche am 19. Februar 1993 in Hoyerswerda (Sachsen) zusammengeschlagen. Die
Angreifer, darunter drei wegen fremdenfeindlicher Gewalttaten Vorbestrafte, prügeln
mit Rufen wie "schlagt die Zecken tot" auf Konzertbesucher und den Fahrer der Band
ein. Dann kippen sie ein Auto auf den am Boden liegenden Mike Zerna. Sechs Tage später
erliegt er seinen Verletzungen. Nach Ansicht des Landgerichts Bautzen sind Polizei und
Sanitäter mitverantwortlich für den Tod, weil sie erst eine Stunde nach dem Überfall am
Tatort eingetroffen sind. Das Landgericht Bautzen verurteilt im Juli 1994 zwölf
Tatbeteiligte im Alter von 19 bis 25 Jahren zu Bewährungs- und Haftstrafen bis
zu vier Jahren.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 in der Antwort auf eine weitere PDS-Anfrage
genannt, 1999 auch.
Der 56-jährige Türke Mustafa Demiral stirbt am 9. März 1993 in Mülheim/Ruhr nach einer
Auseinandersetzung mit zwei Deutschen. Laut Essener Staatsschutz haben die Jugendlichen
den herzkranken Türken angepöbelt. Demiral wehrt sich, woraufhin ein Mann eine
Gaspistole zieht und auf den Kopf des Türken zielt. Dieser regt sich so sehr auf,
dass er kurz darauf zusammenbricht und an einem Herzanfall stirbt. Beide Täter sind
Mitglieder der "Republikaner". Die zwei Männer werden wegen Körperverletzung mit
Todesfolge zu je vier Jahren Haft verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 und 1999 genannt.
Der 18 Jahre alte Hans-Peter Zarse wird am 12. März 1993 nahe Uelzen (Niedersachsen) von
seinem Skinhead-Kumpan erstochen. Bei einer gemeinsamen Fahrt ist das Moped wegen eines
Motorschadens liegen geblieben. Es kommt zum Streit über die Panne. Bei der auch
handgreiflich geführten Auseinandersetzung fühlt sich der Täter, laut Landgericht
Lüneburg Anführer einer rechtsextremen Skinhead-Gruppe,
"in seinem Dominanzstreben und seiner Ehre beeinträchtigt". Das Gericht verurteilt den
Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren.
Der Wehrpflichtige Matthias Lüders erhält bei einem Überfall von 40 rechten Skinheads
auf eine Diskothek in Obhausen (Sachsen-Anhalt) am 24. April 1993 zwei Schläge auf
den Kopf. Zwei Tage später stirbt der 23-Jährige. Die Diskothek habe zum Zeitpunkt
der Tat als "linker Treffpunkt" gegolten, stellt das Landgericht Halle im Prozess
gegen einen 20-jährigen Skinhead fest. Der "blitzartige Angriff" sei eine Racheaktion
gewesen. Das Landgericht hält der Polizei vor, sie sei vorab informiert gewesen.
Im Februar 1994 verurteilt das Gericht den Skinhead wegen Körperverletzung mit
Todesfolge zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Er hat zugegeben, mit
einem Baseballschläger zugeschlagen zu haben.
Auf das Haus der in Solingen lebenden Familie Genc wird am 29. Mai 1993 ein
Brandanschlag verübt. Dabei sterben fünf Familienmitglieder: Gürsün Ince (27),
Hatice Genc (18), Gülüstan Öztürk (12), Hülya Genc (9), Saime Genc (4). Am
13.10.1995 verurteilt ein Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts vier
junge Solinger, die zur Tatzeit 16, 17, 20 und 23 Jahre alt waren, wegen auf
Ausländerhass basierenden fünf-fachen Mordes, 14-fachen Mordversuches und besonders
schwerer Brandstiftung zu einmal 15 und dreimal zehn Jahren Haft.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1994 und 1999 genannt.
Zwei junge Rechtsextremisten quälen am 5. Juni 1993 in Fürstenwalde (Brandenburg) den
Obdachlosen Horst Hennersdorf zu Tode. Der 37-Jährige wird auf einem Anwesen stundenlang
misshandelt. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein. Laut Landgericht
Frankfurt (Oder) sind die Skinheads der rechten Szene zuzuordnen, doch habe es für die
Tötung kein Motiv gegeben. Einer der Täter hatte indes bei der Befragung durch einen
Psychiater angegeben, der Obdachlose habe auf ihn den Eindruck
"eines niedrigen Menschen, eines dreckigen Penners" gemacht. Das Gericht verurteilt die
Täter wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht beziehungsweise fünf Jahren
Haft.
Ein schlafender Obdachloser wird am 16. Juli 1993 in Marl von einem rechten Skinhead als
"Judensau" beschimpft und mit Schlägen und Tritten bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt.
Das 33 Jahre alte Opfer stirbt drei Monate später im Krankenhaus an einer Lungenembolie,
ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Im März 1994 verurteilt das Landgericht
Essen den 18-jährigen Skinhead wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 15-monatigen
Jugendstrafe auf Bewährung. Das Gericht sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen
Misshandlung und Todesursache. Der Skinhead ist vor der Tat durch Körperverletzungen
und rechtsextreme Propagandadelikte aufgefallen.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1999 genannt.
Der Arbeitslose Hans-Georg Jakobson wird in der Nacht zum 28. Juli 1993 nahe Strausberg
(Brandenburg) von drei rechten Skinheads aus einer fahrenden S-Bahn gestoßen und stirbt.
Die Angreifer haben zuvor den schlafenden 35-jährigen geschlagen und getreten. Als
sie bei ihm kein Geld finden, soll Jakobson einen "Denkzettel" erhalten. Das
Landgericht Frankfurt (Oder) bescheinigt dem 20-jährigen, einschlägig vorbestraften
René B. erhebliche kriminelle Energie sowie besondere Brutalität gegenüber
Ausländern. Er wird im Januar 1994 wegen Mordes zu acht Jahren Jugendhaft,
die 17- und 18jährigen Mittäter Henry G. und Thomas D. zu sechsjährigen
Jugendhaftstrafen verurteilt.
Der 19-jährige Gambier Kolong Jamba wird am 7. Dezember 1993 im Eilzug von Hamburg
nach Buchholz erstochen. Der 54-jährige Wilfried S. stößt ihm ein zwölf Zentimeter
langes Messer in den Bauch, weil er sich durch den Asylbewerber gestört fühlt.
Das Landgericht Stade verurteilt S. im März 1997 wegen
"Totschlags in einem minderschweren Fall" zu zwei Jahren Haft, auf drei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt. Die Richter schließen Ausländerhass als Motiv aus, obwohl
Kollegen bestätigen, dass S. Schwarzafrikaner mehrmals als "Teerpappe" und
"Bimbos" bezeichnet hat. Das Messer habe er sich zugelegt, um sich
"vor derartigen Leuten zu verteidigen".
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