|
|
|
Liste der Opfer rechter Gewalt
Seit der Einheit 94 Tote.
Das sind deutlich mehr Opfer als offiziell bekannt gegeben wurden.
Das Innenministerium räumt "Defizite" bei der Erfassung von Angriffen ein.
[ 1990-1991 ]
[ 1992-1993 ]
[ 1994-1995 ]
[ 1996-1997 ]
[ 1998-1999 ]
[ 2000-2002 ]
|
|
1994
In der Nacht zum 28. Mai 1994 geraten Skinheads, die eine Wohnung in einem Haus
in der Lützner Straße in Leipzig besetzt hatten, mit einem 43-jährigen Mieter in
Streit. Sechs der Jugendlichen verprügeln und treten den Leipziger zu Tode. 1995
verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Hauptangeklagten wegen
versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft. Die
fünf Mittäter kommen mit niedrigeren Haft- und Bewährungsstrafen davon.
Am 23. Juli 1994 abends erwürgen drei Skinheads die 32-jährige Berlinerin Beate
Fischer und legen sie an eine Mülltonne. Die Prostituierte ist den drei Männern
zunächst freiwillig in eine Wohnung gefolgt. Dem Gericht zufolge hat die Frau
dort freiwillig Sex mit allen, will aber nach einer Misshandlung gehen. Die
Skinheads verhindern das und vergewaltigen die Frau mehrmals. Dann töten sie
Beate Fischer. Das Gericht verhängt lebenslange Haft für den 21-Jährigen,
neun und zehn Jahre Jugendstrafe für die Mittäter. Der Richter sagt in der
Urteilsbegründung, die Neonazis
"haben nach ihrer Wolfsmoral Sex als die Bühne ihrer Macht benutzt".In der Nacht
zum 26. Juli 1994 ertrinkt in Berlin der polnische Bauarbeiter Jan W. in der Spree.
Der 45-jährige und ein 36-jähriger Landsmann sind nach einem Streit mit einer Gruppe
junger Deutscher ins Wasser getrieben und gewaltsam daran gehindert worden, ans Ufer
zurück zu schwimmen. Eine Polizeistreife hörte die Rufe "Polacken, verpißt Euch" und
"lasst den Polen nicht raus". Auf den Tod von Jan W. reagiert die Gruppe belustigt.
Das Gericht kann keine ausländerfeindlichen Motive erkennen. Die Rufe hätten lediglich
auf die "Ausländereigenschaft" der Opfer angespielt. Im Mai 1995 werden vier 19- bis
25-jährige Männer und zwei 16- und 17-jährige Mädchen wegen Körperverletzung mit
Todesfolge und schwerer Körperverletzung zu Bewährungsstrafen und Freiheitsstrafen
bis zu vier Jahren verurteilt.
Der Radfahrer Gunter Marx wird von vier Skinheads am 6. August 1994 nachts in Velten
(Brandenburg) von seinem Fahrrad gestoßen und getreten. Die Rechten im Alter von 18
und 19 Jahren waren zu einem Raubzug aufgebrochen. Als Reaktion auf die Antwort ihres
42jährigen Opfers, er habe kein Geld dabei, erschlägt der 18jährige Maik L. mit einem
schweren Schraubenschlüssel. Danach überfällt die Gruppe noch zwei weitere Opfer. Die
Polizei findet bei einer Hausdurchsuchung des wegen Körperverletzung an einem
Portugiesen mit Haftbefehl gesuchten Maik L., der im Jahr zuvor eine Russin überfallen
hatte, u.a. einen Baseballschläger mit eingeritztem Hakenkreuz und der Aufschrift
"Sieg Heil". Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich beim Tod von Gunter Marx um
einen "normalen Raubmord" ohne rechte Motive. Im Mai 1995 wird Maik L. vom Landgericht
Neuruppin wegen Mordes und Raub in drei Fällen zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.
Seine Mittäter erhalten wegen schweren Raub mit Todesfolge Jugendstrafen von
zweieinhalb, viereinhalb und sechs Jahren.
|
|
1995
Der Obdachlose Horst Pulter wird in der Nacht zum 5. Februar 1995 im Stadtpark von
Velbert (Nordrhein-Westfalen) erstochen. Eine siebenköpfige Gruppe von 16- bis
24-jährigen Rechtsextremisten will "Penner klatschen" und stößt auf den 65-Jährigen,
der auf einer Parkbank schläft. Er wird durch Tritten verletzt. Zum Schluß versetzt
der 22jährige Peter D. dem Obdachlosen einen tödlichen Messerstich. Die
Staatsanwaltschaft Wuppertal bezeichnet die Tat als "menschenverachtend und kaltblütig".
Am "nationalsozialistischen Hintergrund" bestehe kein Zweifel. In den Wohnungen der
Täter seien neben Hakenkreuzfahnen auch Fotos gefunden worden, auf denen sie mit dem
"Hitlergruß" posieren. Das Opfer sei jedoch zufällig ausgewählt worden. Im November 1995
verurteilt das Jugendschöffengericht Mettmann sechs Angreifer wegen Körperverletzung zu
Freiheits- und Bewährungsstrafen. Den Haupttäter Peter D. verurteilt das Schwurgericht
Wuppertal im Dezember 1995 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung vom
Schwurgericht Wuppertal zu zehn Jahren Haft.
Bei einem Ausflug zu einem Stausee bei Hohenstein/Ernstthal (Sachsen) am 25. Mai 1995
wird der 24-jährige Bundeswehrsoldat Peter T. von Skinheads zusammengeschlagen. Das
Opfer stirbt neun Tage später an seinen schweren Kopfverletzungen. Vor dem Angriff
auf Peter T. hatte die etwa 20-köpfige Täterclique Pakistanis angegriffen. Das
Landgericht Chemnitz verurteilte acht Angeklagte zu Strafen zwischen zehn Monaten
auf Bewährung und drei Jahren zehn Monaten. Wer aus der Clique Peter T. getötet
hat. ließ sich nicht ermitteln.
Der Homosexuelle Klaus-Peter Beer wird in der Nacht zum 7. September 1995 in Amberg
(Bayern) von den Skinheads Richard L. und Dieter M. in die Vils geworfen und ertrinkt.
Die Skinheads wollen dem 48-jährigen Opfer "einen Denkzettel verpassen". Das Landgericht
Amberg verurteilt die Täter am 29. April 1998 in zweiter Instanz wegen Totschlags
zu zwölf Jahren und acht Jahren Haft. Beide kommen aus rechtsradikalen Kreisen. In
der Urteilsbegründung sagt der Richter, Scheußlichkeit und Menschenverachtung der
Tat erinnerten an die düstersten Zeiten der deutschen Geschichte.
|
[ zurück ] [ Home ] [ weiter ]
|