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Liste der Opfer rechter Gewalt
Seit der Einheit 94 Tote.
Das sind deutlich mehr Opfer als offiziell bekannt gegeben wurden.
Das Innenministerium räumt "Defizite" bei der Erfassung von Angriffen ein.
[ 1990-1991 ]
[ 1992-1993 ]
[ 1994-1995 ]
[ 1996-1997 ]
[ 1998-1999 ]
[ 2000-2002 ]
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1996
Der 23 Jahre alte Punk Sven Beuter wird am 15. Februar 1996 in Brandenburg/Havel von einem
Skinhead so schwer geschlagen und getreten, dass er fünf Tage später stirbt. An dem
schmächtigen, schon früher von Skinheads überfallenen Opfer lässt der 21-jährige Täter
seinen Hass auf "Zecken" ab, wie Linke und Punks von der rechten Szene genannt werden.
Der rechtsextreme Hintergrund der Tat wird von Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft
Potsdam acht Monate lang verschwiegen. Das Landgericht Potsdam wertet das Verbrechen
nicht als Mord, da dem Täter niedere Beweggründe "nicht mit der nötigen Sicherheit"
nachgewiesen werden könnten. Der Skinhead erhält siebeneinhalb Jahre Haft wegen
Totschlags.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1999 genannt.
Am 15. März 1996 wird der 26-jährige Martin Kemming in Dorsten-Rhade (Nordrhein-Westfalen)
von dem Neonazi Thomas Lemke aus Gladbeck erschossen. Kemming gilt Lemke als "Verräter",
weil der Aussteiger aus der rechten Szene ihn angezeigt und gegen ihn ausgesagt hat.
Einen knappen Monat vorher ersticht Lemke die 23-jährige Patricia Wright aus
Bergisch-Gladbach. Sie war ihm wegen eines "Nazis raus"-Aufnähers an ihrer Jacke
aufgefallen. Mit den Worten "Linke haben kein Recht zu leben" begründet Lemke die
Tat gegenüber einem anderen Neonazi. Gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin hat
Lemke sein erstes Opfer im Juli 1995 getötet, die 25-jährige Dagmar Kohlmann. Das Motiv:
Der Odin-Jünger wird zu diesem Zeitpunkt bereits mit Haftbefehl gesucht, nun will er
einem Verrat durch seine Freundin vorbeugen und zieht sie deshalb in ein Verbrechen
hinein. Im März 1997 verurteilt die Schwurgerichtskammer des Essener Landgerichts
Lemke wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender
Sicherheitsverwahrung.
"Aus Lust und Spaß", so das Landgericht Leipzig in seiner Urteilsbegründung, töten drei
junge Männer am 8. Mai 1996 den 43-jährigen Leipziger Bernd G. Die drei der rechten Szene
zugerechneten Täter, 27, 24 und 21 Jahre alt, schlagen den Geschäftsmann nach einer
Sauftour auf offener Straße in Leipzig-Wahren zusammen und erstechen ihn. Die Leiche
versenken sie im Ammelshainer See, wo sie eine Woche später gefunden wird. Nach einem
Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wird der Haupttäter Rainer S. zu
vierzehneinhalb Jahren wegen Mordes, die beiden Komplizen zu acht und zehn Jahren
Gefängnis verurteilt.
Der 44-jährige Elektriker Werner Weickum wird am 19. Juli 1996 am Bahnhof von Eppingen
(Baden-Württemberg) von einer rechtsgerichteten Jugendbande überfallen, ausgeraubt und
zu Tode geprügelt. Im Juli 1997 verurteilt das Heilbronner Landgericht zwei 23 Jahre
alte Mitglieder der Bande zu lebenslanger Haft. Die übrigen acht Angeklagten im Alter
zwischen 16 und 21 Jahren erhalten Jugendstrafen bis zu achteinhalb Jahren wegen Mordes,
Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung.
Der 34-jährige Andreas Götz wird am 1. August 1996 in Eisenhüttenstadt von sechs
Jugendlichen zu Tode getrampelt. Die Täter im Alter von 17 bis 21 Jahren, darunter
zwei Frauen, haben sich wahllos ein Opfer ausgesucht. Unter Schlägen, Tritten und
mit einem Sprung auf den Kopf des Vaters einer elfjährigen Tochter erpressen sie 90
Mark und eine EC-Karte mit Geheimnummer. Andreas Götz stirbt an den Folgen der
Misshandlungen. Zwei der Täter sind wegen rechtsextremer Propagandadelikte gerichtsbekannt.
In zweiter Instanz verurteilt das Landgericht Frankfurt (Oder) den 18-jährigen
Haupttäter Rico B. im April 1998 wegen erpresserischen Menschenraubs und räuberischer
Erpressung mit Todesfolge zu siebeneinhalb Jahren Jugendhaft. Das Gericht bewertet die
Tötung von Andreas Götz als "Spontantat". Strafverschärfend wertet das Gericht bei
Rico B. die "gewaltbereite Grundeinstellung". In der Untersuchungshaft hat B. einen
Mitgefangenen geschlagen. Die Mittäter erhalten Jugendhaftstrafen zwischen drei und
vier Jahren.
Der 30-jährige Asylbewerber Achmed Bachir wird am 23. November 1996 in Leipzig vor
einem Gemüsegeschäft erstochen. Er will deutschen Kolleginnen beistehen, die von
zwei Skinheads attackiert und als "Türkenschlampen" beschimpft werden. Als der
Syrer die Randalierer aus dem Laden drängt, sticht ihm der 20-jährige Daniel Z.
mit einem Messer ins Herz. Trotz der von Verkäuferinnen bezeugten rassistischen
Drohungen kann die Staatsanwaltschaft "keinen ausländerfeindlichen Hass" erkennen.
Im November 1997 verurteilt das Landgericht Leipzig Daniel Z. wegen Mordes und
schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Sein
19-jähriger Mittäter erhält wegen Beihilfe zum Totschlag eine Jugendstrafe von
viereinhalb Jahren.
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1997
Der Vietnamese Phan Van Toau wird am 31. Januar 1997 am Bahnhof von Fredersdorf
(Brandenburg) von einem Deutschen hochgehoben und mit dem Kopf nach unten auf den
Betonboden geworfen. Das 42-jährige Opfer stirbt drei Monate später in einer
Rehabilitationsklinik. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) klagt den 30 Jahre
alten Täter wegen Mordes an und bescheinigt ihm "Ausländerhass" als Motiv. Im Prozess
am Landgericht Frankfurt (Oder) äußert der Schläger auch rassistische Parolen wie
"Fidschis raus aus Deutschland". Dennoch ist die Tat nach Ansicht der 5. Strafkammer
"nicht von Ausländerfeindlichkeit getragen". Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu
neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, ein Mitangeklagter (37) erhält ein Jahr auf
Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der 17-jährige Punk Frank Böttcher wird am 8. Februar 1997 in Magdeburg von einem
Gleichaltrigen mit Springerstiefeln getreten; als das Opfer am Boden liegt, stößt
ihm der Täter mehrmals ein Butterfly-Messer in den Rücken. Böttcher stirbt im
Krankenhaus. Das Magdeburger Landgericht verurteilt den 17-jährigen Täter, der
zur rechtsextremen Skinhead-Szene in Magdeburg zählt, im Juni 1997 zu sieben
Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags.
Der 37 Jahre alte Italiener Antonio Melis wird am 13. Februar 1997 in Caputh
(Brandenburg) von einem 18-jährigen Deutschen in der Havel ertränkt. Zuvor hat
dieser gemeinsam mit einem 25 Jahre alten Kumpan das Opfer durch Schläge und Tritte
schwer misshandelt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht Potsdam können kein
fremdenfeindliches Motiv erkennen, obwohl mehrere Zeugen den Medien von rassistischen
Sprüchen des älteren Täters berichten - die noch zugenommen hätten, als seine Freundin
zu einem ausländischen Kollegen von Antonio Melis wechselte. Das Gericht verurteilt
den älteren Schläger zu 13 Jahren Haft, der jüngere erhält acht Jahre Jugendstrafe.
Der Berliner Neonazi Kay Diesner erschiesst am 23. Februar 1997 auf dem
Autobahn-Parkplatz Roseburg (Schleswig-Holstein) den Polizisten Stefan
Grage. Sein Kollege wird von dem Rechtsextremisten schwer verletzt. Diesner
befindet sich auf der Flucht, nachdem er vier Tage zuvor in Berlin-Marzahn
den Buchhändler Klaus Baltruschat angeschossen hat. Das Landgericht Lübeck
verurteilt den Neonazi in zwei Verfahren jedes Mal wegen Mordes zu lebenslanger
Haft und bescheinigt ihm eine besondere Schwere der Schuld. Die Strafkammern
sagen in ihren Urteilen, in den Taten des Neonazis komme die
"niedrigste Stufe menschlicher Gesinnung" beziehungsweise eine
"grundsätzlich menschenfeindliche Gesinnung" zum Ausdruck.
Nach einem Polterabend der rechten Szene ersticht ein Neonazi in der Nacht
zum 17. April 1997 in Berlin-Treptow die zwei "Kameraden" Chris Danneil
(31) und Olaf Schmidke (26). Dem Gewaltexzess geht ein banaler Streit voraus:
Der aus Berlin stammende Täter und ein Kumpan können sich mit den beiden
Neonazis aus Sachsen-Anhalt nicht einigen, wann die rechtsextreme FAP vom
Bundesinnenminister verboten worden ist. Das Landgericht Berlin verurteilt
den 33-jährigen Messerstecher zu 14 Jahren Haft, der 27 Jahre alte Mittäter
bekommt zweieinhalb Jahre.
Vier junge Männer entführen am 22. April 1997 in Sassnitz (Mecklenburg-Vorpommern)
den Arbeitslosen Horst Gens. Der 50 Jahre alte Mann wird geschlagen und in einen
Straßengraben geworfen. Die Täter kommen später nochmal vorbei und erschlagen G. mit
einem 30 Kilogramm schweren Stein. Der Staatsanwaltschaft Stralsund berichten die
18 bis 29 Jahre alten Täter, sie wollten "Assis klatschen". Das Landgericht
Stralsund verurteilt die Schläger wegen Mordes zu Jugendstrafen zwischen
sechs und zehn Jahren.
Der arbeitslose Augustin Blotzki wird am 8. Mai 1997 in Königs
Wusterhausen (Brandenburg) von einer Clique junger Rechtsextremisten
zu Tode geprügelt. Die Täter überfallen den 59-Jährigen zwei Mal
innerhalb weniger Stunden in seiner Wohnung. Der Mann wird geprügelt
und wegen seines Namens als "Bulgarensau" und "Ausländerschwein" beschimpft.
Das Landgericht Potsdam verurteilt drei Täter wegen Mordes zu Haftstrafen
zwischen achteinhalb und 14 Jahren. Zwei Jugendliche erhalten vier beziehungsweise
sechseinhalb Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafkammer bescheinigt
den Tätern Hass, Menschenverachtung und eine diffuse Ausländerfeindlichkeit.
Der 39-Jährige Mathias S. wird am 23. September 1997 in Cottbus von dem 19-jährigen
Skinhead Reinhold K. erstochen. S. hatte seinen Mörder als "Nazi-Sau" bezeichnet.
Vier Tage später tötet der Skin den 46-jährigen Georg V.; das Motiv sind geringfügige
Geldschulden. Der Verfassungsschutz nennt K. einen
"extrem aggressiven Einzelgänger, der seine rechtsextremistischen Ansichten offen kundtat".
Das Landgericht Cottbus sieht keinen rechtsradikalen Hintergrund. K. wird am 24.
März 1998 wegen zweifachen Totschlags zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt.
Der Rentner Josef Anton Gera stirbt am 17. Oktober 1997 mit 59 Jahren an schweren
inneren Verletzungen. Der 26-jährige Skinhead Patrik K. und der 35-jährige Uwe K.
haben dem Rentner drei Tage zuvor mit einem Stahlrohr tödliche Verletzungen
zugefügt. Vor seinem Tod beschreibt Gera seine Mörder: "Vier Rechtsradikale".
Vor der Tat sind die beiden durch "Sieg Heil-Rufe" aufgefallen. Das Landgericht
Bochum verurteilt die Täter im Frühjahr 1998 zu fünf und sechs Jahren Haft wegen
Körperverletzung mit Todesfolge. Einen rechtsextremen Hintergrund schließt der
Staatsanwalt mit | |